Der Erhalt und die Pflege von ausgewiesenen Biotopen ist mit entscheidend für die Wirksamkeit des Naturschutzes.In Zusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden führen wir diese Arbeiten fachmännisch aus.
Landschaftspflege
Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind es die Natur und die Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass die Biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (§ 1 BNatSchG).